EnEV 2014: Alt-Heizungen müssen raus ! Ob dies Ihre Heizung betrifft entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des ZIV. Zu erreichen über diesen Link. http://www.schornsteinfeger.de/bilder_ziv/files/presseinformationenevnovelle2013.pdf
Auf dieser Seite informieren wir Sie stets aktuell über uns und unsere Leistungen.
Neue Bürozeiten
Um jetzt noch mehr auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen, haben wir unsere Bürozeiten angepasst. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der
Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr unter den o.g. Telefonnummern.
Homepage online
Wir freuen uns, Sie auf unserer neuen Homepage begrüßen zu können. Ab sofort können wir Ihnen hier aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.
Seit 2010 gibt es neue gesetzliche Vorschriften
I.BImSchV vom 26 Januar ist seit dem 23.März 2010 in Kraft
Auswirkungen:
Öl-und Gasfeuerungsanlagen
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Heizkessel für feste Brennstoffe
Schornsteinhöhen
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Gemäß § 17 Abs.1Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG )
ist der BSM verpflichtet -Ihnen gegenüber - einen Feuerstätten-
bescheid bis Ende 2012 für Ihr Grundstück zu erlassen.
Hir können Sie Ihre Festbrennstoffeuerstätte testen
http://cert.hki-online.de/de-DE/suche?jsMode=on