Aufgabendes des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers in dem Ihm zugeteiltem Kehrbezirk
Alle hoheitliche Aufgaben in einem Kehrbezirk. Dies sind öffentliche Aufgaben, die der Staat wahrnimmt, aber an private Personen wie dem ( bSF - bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ) übertragen hat.
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Bauabnahmen
gemäß Musterbauordnung
Nach der Landesbauordnung dürfen Feuerstätten, die neu errichtet oder wesentlich geändert worden sind, erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister oder ab 2013 der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat.
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Feuerstättenschau
gemäß § 3 (4) KÜO in Verbindung mit §§ 14 und 17 Schornsteinfegerhandwerksgesetz
Während der Feuerstättenschau werden sämtliche Teile aller Feuerungsanlagen eines Gebäudes auf Betriebs- und Brandsicherheit geprüft und bescheinigt.
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Feuerstättenbescheid
gemäß § 17 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Dieser Bescheid beinhaltet alle vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten mit den entsprechenden Zeiträumen für die Durchführung.